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BVerwG, 05.06.1985 - 4 B 111.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung einer Divergenzrüge - Voraussetzungen für den Abbruch eines auf einer Grenzgarage errichteten Baukörpers - Erfordernis der Bestimmtheit einer behördlichen Abrissanordnung - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1985 - 11 A 2823/84
- BVerwG, 05.06.1985 - 4 B 111.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1985 - 4 B 111.85
Das Berufungsurteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - (BRS 28 Nr. 37). - BVerwG, 11.05.1983 - 4 B 89.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.06.1985 - 4 B 111.85
Das Berufungsurteil beruht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 11. Mai 1983 - BVerwG 4 B 89.83 -. - VGH Hessen, 04.10.1982 - IV OE 72/81
Auszug aus BVerwG, 05.06.1985 - 4 B 111.85
Falls das Berufungsgericht zur notwendigen Bestimmtheit einer Abbruchanordnung in Anwendung nordrhein-westfälischen Landesrechts eine andere Ansicht vertritt als der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit seinem Beschluß vom 4. Oktober 1982 - IV OE 72/81 - (BRS 39 Nr. 219) in Anwendung hessischen Landesrechts, so ist das weder für sich ein Revisionszulassungsgrund, noch verleiht es der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung.